Der Erfolg von 40-jähriger Unterminierung des Grundgesetzes … und auch der Verselbständigung der Parteien …: wir haben in Deutschland keine Demokratie, sondern eine Parteien- und Beamten-Diktatur.

Das Grundgesetz ist nach wie vor keine Verfassung, die sich das deutsche Volk selbst gegeben hat. Die Bürger dieses Landes sind nicht einmal berechtigt, es in irgendeiner Weise zu ändern oder nur Korrekturen daran zu vollziehen. Dieses Recht steht nur dem Bundestag zu, der mit Ausnahme zweier Artikel alle Bestimmungen des Grundgesetzes so ändern darf, wie er will – ohne die betroffenen Bürger zu fragen.
Davon abgesehen weist das Grundgesetz trotz seiner zahlreichen guten Bestimmungen auch viele schwere Fehler auf.
Zufall oder Absicht?
Das Grundgesetz: ein Mängelexemplar
Hier eine Auswahl der grundlegenden Mängel des Grundgesetzes:
- Die Beziehung zu den UN-Menschenrechten wird umgangen, indem auf irgendwelche unbestimmten Menschenrechte verwiesen wird.1
- Die Würde des Menschen im Grundgesetz ist ein nicht definierbarer schwammiger Ausdruck. Der Staat soll die Würde des Menschen zwar verteidigen, aber er kann diese Würde auch so definieren, wie er Lust hat.
- Es gibt keine Gewaltentrennung, stattdessen jedoch eine Gewaltenverflechtung.
- Die Regierungsmitglieder sitzen auch als Abgeordnete im Bundestag und dürfen mit abstimmen, obwohl der Bundestag die Regierungsmitglieder kontrollieren sollte.
- Die Judikative ist ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister als Mitglied der Exekutive steht an der Spitze der Rechtsprechung (Judikative).
- Die Staatsanwälte sind direkt abhängig von den Weisungen des Behördenleiters, Oberstaatsanwalts, Generalstaatsanwalts und zuletzt des Justizministers.
- Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
- Die Staatsanwaltschaft muss in einem echten Rechtsstaat jedoch von Legislative und Exekutive völlig unabhängig sein.
- Das Volk hat bei Sachentscheidungen kein Mitspracherecht. Es gibt keine Volksabstimmungen auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen.
- Das Grundgesetz wurde bis 2022 über 300 mal geändert – die Interessen des einfachen Volkes spielten dabei kaum eine Rolle.2
- Die im EU-Parlament und EU-Rat erfolgten Zustimmungen zu den verschiedenen sogenannten Freihandelsabkommen (z.B. CETA, JEFTA und EUSFTA) zeigen ganz klar, dass das Grundgesetz von handelnden Politikern komplett ignoriert wurde.
- Unserem Grundgesetz fehlen geeignete Regeln, um der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft, der Missachtung des unbedingten Friedensgebotes und der Bedrohung durch die enorme Umweltzerstörung genug entgegenzusetzen und die ungebremste Macht-Aneignung durch die Exekutive und die Wucherung des Bundestages zu unterbinden.
Souveränität? Eine Illusion!
Mythos: Deutschland ist knapp 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs – wenn man der vorherrschenden Meinung glaubt – längst ein souveräner Staat. Seine Interessen werden von der jeweils vom Volk gewählten Regierung wahrgenommen; seine Gesetze von den verfassungsmäßigen Organen (i.e. Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident) erlassen. Kurz: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat; der unmittelbare, direkte Einfluss fremder Staaten auf Regierung und Gesetzgebung ist ausgeschlossen.
Fakten: Seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute haben die alliierten Siegermächte, insbesondere die USA, dafür gesorgt, dass sie in unserem Land nach wie vor Sonderrechte genießen, die typisch für eine Besatzungsmacht sind und die sich ein tatsächlich souveränes Land somit verbitten würde. Haltlose Behauptung oder gar „Verschwörungstheorie“? Das nachfolgende Beispiel beweist das Gegenteil.
Das Brief„geheimnis“
Eine verfassungsmäßig garantierte Farce
Am Beispiel Briefgeheimnis zeigten die Protagonisten der ZDF Sendung „Die Anstalt“ im Jahre 2015 sehr anschaulich auf, wie viel – genauer gesagt: wie wenig – das vielbeschworene Briefgeheimnis in Deutschland tatsächlich wert ist, und demonstrierten zugleich, dass es auch mit der vermeintlichen Souveränität der BRD nicht weit her ist.
Offensichtlich begriff das damalige, offenbar grenzdebile Studiopublikum (wie vermutlich auch die meisten Konsumenten der »bisherigen Medien3« zuhause vor den Fernsehern) das Gesagte nicht vollumfänglich; andernfalls hätte es empört aufschreien müssen, anstatt belustigt zu klatschen.
- 00:25 »Alles was wir auf deutschem Boden tun, entspricht dem Recht, ist legal und entspricht deutschem Recht.«
- 00:32 Das Briefgeheimnis: Deutsches Grundgesetz: Artikel 10 »Hier darf keiner reingucken … das Grundgesetz: da steht nichts drüber …«
- 00:42 »Das Besatzungsstatut: das ist das Recht der Siegermächte, hier rein zu gucken.«
- 00:45 »Moment, Moment! Das galt aber nur bis 54, nicht wahr! Dann sind wir ja souverän geworden. Pariser Verträge, Adenauer! Seitdem gilt nur noch das Grundgesetz.«
- 00:55 »Ja, das und die alliierten Vorbehaltsrechte4. … das sind geheime Vereinbarungen, dass wir weiterhin eure Post und Telefone überwachen dürfen.«
- 01:11 »Die besagen, dass wir abhören können, wann immer wir wollen.«
- 01:22 »Aber ihr habt uns doch unsere Souveränität gegeben?«
- 01:24 »Ja, das haben wir – allerdings mit der kleinen Einschränkung, dass wir weiterhin machen können, was wir wollen.«
- 02:24 »Das ist das G 10 Gesetz, das ihr 1968 gemacht habt.«
- 02:29 »Das ist eine Einschränkung vom Briefgeheimnis.«
- 02:39 »Aber ich habe gedacht, seit 68 war Schluss mit der verfassungswidrigen Überwachung.«
- 02:43 »Ja das war es auch, weil ihr eure Verfassung so geändert habt, dass die Überwachung nicht mehr verfassungswidrig war.«
- 02:48 »Das heißt: die Überwachung wurde nicht eingestellt?«
- 02:51 »Nicht direkt – wie sagt ihr auf deutsch? – verdoppelt.«
- 02:56 »Aber Moment mal! Ein gutes hat es. Es ist ein deutsches Recht. Das heißt, da kann ich ja dagegen klagen, oder?«
- 03:00 »Nein! Laut Artikel 10 Grundgesetz dürfen sie da nicht klagen.«
- 03:03 »Ach reden Sie keinen Unsinn. Das ist doch ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaats, verstehen Sie, dass ich da den Klageweg beschreiten kann. Schaun wir rein. Da steht's doch: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen …. Man kann doch einen Verfassungsbruch nicht in die Verfassung schreiben!«
- 03:48 »… geheime Verwaltungsvereinbarungen zum G 10 Gesetz, die im Grunde besagt, dass wir – na ja – wann immer wir etwas wissen wollen, eure Geheimdienste es für uns besorgen müssen.«
- 03:57 »Ich weiß ganz genau, dass diese Vereinbarung nur bis 2013 galt.«
- 04:04 »Es gilt aber weiterhin das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut.«
- 04:06 »Was? Das ist immer noch in Kraft?«
- 04:08 »Haben sie sich nie gefragt, warum ihre Kanzlerin sich so merkwürdig verhält?«
- 04:13 »Schon seit zehn Jahren?«
- 04:30 »… Schreiben von Historiker (Josef) Foschepoth:
Die Interessen der ehemaligen Alliierten sind in deutschen Gesetzen verankert. Sie sind damit deutsches Recht.
« - 04:39 »Das heißt Angela Merkel hatte vollkommen recht, als sie gesagt hat: ‚ Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht‘.«
- »Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.« (Artikel 1 und 2)
Welche das sein sollen, dazu gibt es keine Angabe. Hinzu kommt, dass unbestimmte Menschenrechte zwar erwähnt werden, es aber keinerlei Pflichten gibt. Nirgends wird erwähnt, dass jeder verpflichtet ist, mit seinem Handeln dem Gemeinwohl zu dienen. Es wird auch nicht erwähnt, dass die Schädigung des Gemeinwohls sanktioniert wird. Deshalb blüht die Korruption. - Die Liste der Grundgesetzänderungen alleine seit 2006
In den vergangenen 70 Jahren ist ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden; einige davon sogar mehrfach. Zum Vergleich: die Verfassung der USA wurde in 210 Jahren nur 17mal geändert. Von einem „Grund-Gesetz“ sollte man Stabilität und Verlässlichkeit erwarten können – wie vom Fundament eines Hauses. Die meisten Änderungen bedienten anlassbezogen wirtschaftliche Interessen und vernachlässigen das Gemeinwohl. - bisherige Medien: vielsagende Bezeichnung für die sog. Mainstream-Medien, die ihrem vor sich her getragenen Anspruch auf Qualitäts-Journalismus längst nicht mehr gerecht werden, deshalb mehr und mehr an Glaubwürdigkeit verlieren und inzwischen längst durch bessere Alternativen ersetzt wurden.
- »… Die alliierten Vorbehaltsrechte bildeten somit eine wichtige völkerrechtliche Klammer für den Fortbestand Deutschlands als Ganzes. Washington, London und Paris waren sich stillschweigend darüber einig. Sie respektierten die Bundesrepublik trotz dieser Einschränkungen de facto als politisch gleichberechtigte Macht im westlichen Bündnis. De jure aber blieb die Bundesrepublik Deutschland 1955 ein Staat mit beschränkter Souveränität. …«